Unsere Dienstleistungen befassen sich mit Schädlingsbekämpfung jeglicher Art, sowie deren Vorsorge.
Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt einen Schädlingsbekämpfer benötigen? Unsicher über die Kosten die auf Sie zukommen könnten? Genau für diesen Fall haben wir eine Beratungspauschale für Sie eingerichtet.
Diese beläuft sich auf 80€ zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Inhalt der Beratungspauschale: Anfahrt, Arbeitszeit (kein Zeitlimit) und die Beratung vor Ort.
Sollten Sie sich für eine Bekämpfung entscheiden, werden die Kosten verrechnet.
Die Kosten für die jeweilige Bekämpfungsmaßnahmen werden von unseren Technikern mit Ihnen vor Ort besprochen.
Wir legen viel Wert auf eine vernünftige und korrekte Rechnungsstellung, daher nehmen wir keine Barzahlungen entgegen.
Die DISO Umsiedlung
Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Aufgrund dessen bedarf es einer Genehmigung der Naturschutzbehörden.
Diesen Verwaltungsaufwand übernehmen wir kostenfrei für Sie! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Die DISO Frühlings-Prophylaxe
Nutzen Sie unsere DISO Frühlings Prophylaxe gegen Ungeziefer, um Ihr Heim, Lichtschächte, Rollladenkästen, Terrasse oder Müllbereich gegen ungebetene Gäste, wie z.B Spinnen, Wespen, Fluginsekten, Kellerasseln, Ameisen, Ratten oder Mäuse zu schützen, aber auch zu befreien.
Unsere Anfahrt beträgt pauschal 40 €. Die Kilometer sind hierfür unerheblich.
Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt einen Schädlingsbekämpfer benötigen? Unsicher über die Kosten die auf Sie zukommen könnten? Genau für diesen Fall haben wir eine Beratungspauschale für Sie eingerichtet.
Diese beläuft sich auf 80 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Inhalt der Beratungspauschale: Anfahrt, Arbeitszeit (kein Zeitlimit) und die Beratung vor Ort.
Sollten Sie sich für eine Bekämpfung entscheiden, werden die Kosten verrechnet.
Die Kosten für die jeweilige Bekämpfungsmaßnahmen werden von unseren Technikern mit Ihnen vor Ort besprochen.
Wir legen viel Wert auf eine vernünftige und Korrekte Rechnungsstellung, daher nehmen wir keine Barzahlungen entgegen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell.
Information zur
§ LMHV - Lebensmittelhygieneverordnung §
Der Schädlingsbekämpfer ist für die Lebensmittelbranche ein wichtiger und unerlässlicher Partner. Durch seine Dokumentation, mittels eines Monitorings, ist er ein wesentlicher Teil in dem verpflichtenden Haccp-Konzept für jedes Unternehmen, was mit Lebensmittel zu tun hat. Egal ob es Lebensmittel herstellt, die Verpackung produziert oder nur für die Logistik zuständig ist. Jeder der mit dieser Branche zu tun hat muss dieses Monitoring haben, um zu dokumentieren ob es Schädlingsbefall gibt oder nicht. Ebenfalls ist es zwingend erforderlich Vorsorge gegen Schädlingsbefall zu leisten. Auch dies ist für jedes Unternehmen verpflichtend. Die Inhalte dieser Dokumentation des Schädlingsbekämpfers sind Grundlage zur Prüfung durch Lebensmittel-Überwachungsbehörden und den Auditoren der größeren Unternehmen.
§ LMHV - Lebensmittelhygieneverordnung §
Dies ist in der Lebensmittelhygieneverordnung (HACCP-Systeme gemäß Verordnung (EG)Nr.852/2004) gesetzlich verankert.
Des Weiteren bieten wir Ihnen auch Konzepte (Gefahrenanalyse) zur Überwachung, oder der Abwehr von Schädlingen an Ihren Gebäuden oder Grundstücken mittels Kontrollsystemen an. (Gemäß RMM Richtlinien)
Information zur Risikominimierung (Gefahrenanalyse) gemäß RMM
RMM ist die neue Entsprechung für Integriertes Pest Management (IPM) oder ganzheitliche Schädlingsabwehr. Für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien als Wirkstoff, werden in Deutschland von der Zulassungsbehörde Maßnahmen nach RMM gefordert. Grundlage für diese Entscheidung war der vermehrte Nachweis von nicht zu bekämpfenden Tieren, die sich an ungeschützt ausgebrachten Ködern oder durch das Fressen verendeter Nagetiere vergiftet hatten.
2013 wurden RMM erstmals als Änderungen in der Schädlingsbekämpfung durchgesetzt. Seither sind bestimmte Produkte, von der in der Schädlingsbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien, nicht mehr frei verkäuflich. Der Verkauf an Sachkundige Anwender (lt. RMM) soll das Risiko mindern, dass unsachgerechte Bekämpfungen durchgeführt werden. Es soll dazu führen, dass ein fachgerechter und kontrollierter Umgang mit Antikoagulanzien stattfindet. 2014 wurde das Verbot des permanent Monitorings (Dauer Beköderung) nochmals geändert. Eine permanente toxische Beköderung ist jetzt nach Erstellung einer Gefahrenanalyse durch einen Qualifizierten Schädlingsbekämpfer und in einem durch ihn festzulegenden Zeitraum von 1 bis 4 Wochen, auch wieder in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Warenlagern und anderen Gebäuden etc. erlaubt.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell.